Deputat der Lehrkräfte
Pflichtstunden Deputatstunden pro Woche
Die wöchentliche Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung beträgt bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, 27,5 Stunden. Dies gilt sowohl für Beamte als auch für Angestellte im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland.
Nachlass ab dem 60. Lebensjahr
Ab dem 60. Lebensjahr gibt es einen stufenweisen Nachlass der Pflichtstundenzahl. Vollzeitlehrerinnen haben ab diesem Alter Anspruch auf einen Nachlass von einer Stunde pro Woche, ab dem 62. Lebensjahr auf einen Nachlass von zwei Stunden pro Woche.
Besondere dienstliche Tätigkeiten
Neben den Pflichtstundenzahl können Lehrkräfte auch für besondere dienstliche Tätigkeiten eingesetzt werden. Diese Tätigkeiten sind in der Regel in der dienstlichen Stellenbeschreibung geregelt und können beispielsweise die Leitung einer Arbeitsgruppe oder die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf umfassen. Für diese Tätigkeiten sind pro Woche bis zu 20 Stunden vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Das Deputat der Lehrkräfte wird in der Regel in einem Erlass oder einer Verordnung vom Dienstherrn festgelegt. Die rechtliche Grundlage bildet dabei das Landesrecht, das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet sein kann.
Fazit
Das Deputat der Lehrkräfte ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst. Es regelt die wöchentliche Pflichtstundenzahl sowie die Möglichkeit des Nachlasses ab dem 60. Lebensjahr. Darüber hinaus können Lehrkräfte auch für besondere dienstliche Tätigkeiten eingesetzt werden.
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